Zimmerzählung in der Schweiz – Warum ist sie wichtig?
Ob Sie eine Wohnung suchen, verkaufen oder vermieten – die Anzahl der Zimmer spielt eine entscheidende Rolle. Die Zimmerzahl beeinflusst nicht nur den Preis, sondern auch, wie eine Immobilie in Anzeigen oder Verträgen beschrieben wird.
Doch die Regeln zur Berechnung sind nicht immer intuitiv. Zur Verwirrung trägt nicht zuletzt bei, dass es zwischen den Kantonen grosse Unterschiede gibt. Hier klären wir auf, welche Räume als Zimmer zählen – und welche nicht.
Welche Räume zählen als Zimmer?
In der Schweiz werden Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer und Arbeitszimmer als Zimmer gezählt – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Räume wie Badezimmer, WC, Waschküchen oder Flure hingegen zählen nicht als Zimmer, da sie ausschliesslich einer bestimmten Funktion dienen.
Ein Sonderfall ist die Küche:
- Ist sie separat, zählt sie nicht als Zimmer.
- Ist sie offen und mit dem Wohnzimmer verbunden, kann sie als halbes Zimmer angerechnet werden.
Was macht ein Zimmer aus?
Ein Zimmer ist nicht einfach nur ein Raum – es muss bestimmte Kriterien erfüllen.
- Nutzungsneutralität: Ein Zimmer kann flexibel genutzt werden (z. B. zum Schlafen, Arbeiten oder Wohnen). Ein Badezimmer oder eine Küche erfüllen hingegen nur einen speziellen Zweck und zählen daher nicht als Zimmer.
Grösse:
- Das grösste Zimmer einer Wohnung muss mindestens 14 m² haben.
- Alle weiteren Zimmer müssen mindestens 10 m² gross sein (sofern der jeweilige Kanton keine niedrigere Grenze vorgibt).
Bauliche Anforderungen:
- Ein Zimmer muss beheizbar sein.
- Ein Zimmer muss über ein Fenster nach draussen verfügen.
- Die Mindesthöhe liegt in der Regel zwischen 1,80 m und 2,20 m.
Diese Anforderungen stammen aus dem Wohnungs-Bewertungs-System (WBS) des Bundes. Es dient häufig als Massstab für die offizielle Zimmerzählung.
Was ist ein halbes Zimmer?
Häufig begegnet man in Wohnungsanzeigen Bezeichnungen wie "3,5-Zimmer-Wohnung". Doch was bedeutet das halbe Zimmer?
Ein halbes Zimmer ist ein Raum oder eine Fläche, die die Kriterien für ein vollständiges Zimmer nicht erfüllt, aber dennoch als Wohnfläche genutzt werden kann.
Beispiele für halbe Zimmer:
- Nischen oder Galerien
- Offene Essbereiche
- Alkoven oder grosse Vorräume
Diese Flächen sind meist mindestens 5 m² gross, natürlich belichtet und belüftet. Allerdings ist die Bezeichnung nicht gesetzlich festgelegt, sondern hat sich im Immobilienmarkt einfach eingebürgert.
Kantonale Besonderheiten – Das sollten Sie wissen
Die allgemeine Definition von Zimmern gilt in der ganzen Schweiz, doch einige Kantone haben eigene Regeln:
- Bern: Hier spricht man von Studios statt von 1-Zimmer-Wohnungen.
- Zürich: Zimmer dürfen hier bereits ab 6 m² gezählt werden.
- Genf: Die Küche zählt als Zimmer, was die Zimmerzahl erhöht.
- Waadt: Küchen werden nicht mitgezählt. Halbe Zimmer haben definierte Mindestgrössen.
- Neuenburg: Nur Wohn- und Schlafzimmer gelten als Zimmer.
- Wallis: Es gibt keine einheitlichen Regeln für den gesamten Kanton.
Das bedeutet: Je nach Standort kann eine Wohnung mit derselben Raumaufteilung unterschiedlich bezeichnet und klassifiziert werden! Im Zweifelsfall ist der Blick auf den Grundriss sowieso unerlässlich, um ein genaues Bild von den Grössenverhältnissen zu erhalten.
Fazit: Warum die richtige Zimmerzahl zählt
Um Missverständnisse oder Fehler bei Kaufvertägen, Immobilieninseraten oder bei der Wohnungssuche zu vermeiden, ist es wichtig, die kantonalen Besonderheiten zu kennen. Sind Sie unsicher, wie Ihre Immobilie eingestuft werden sollte? Ein Immobilienmakler kann Sie beraten und sicherstellen, dass Ihre Angaben korrekt sind.