Rechner für die Grundstückgewinnsteuer

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Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer?

  • 1

    STEUERBAREN GRUNDSTÜCKGEWINN BESTIMMEN

    Bestimmen Sie den steuerbaren Grundstückgewinn, indem Sie den Kaufpreis und die Aufwendungen beim Kauf und Verkauf vom voraussichtlichen Verkaufspreis abziehen.

  • 2

    BESITZDAUER ERMITTELN

    Berechnen Sie die Besitzdauer basierend auf dem Kaufdatum und dem voraussichtlichen Verkaufsdatum.

  • 3

    STEUERSATZ ANWENDEN

    Der anwendbare Steuersatz hängt von der Besitzdauer ab (zwischen 7 und 30 %).

  • 4

    STEUER BERECHNEN

    Um die Steuer zu berechnen, multiplizieren Sie den steuerbaren Grundstückgewinn mit dem anwendbaren Steuersatz.

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Verfügbare Kantone : Wallis, Uri, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura, Nidwalden, Zug, Schwyz, Graubünden, Thurgau, Freiburg, Zürich, Aargau, St. Gallen, Luzern

Ergebnis

Total steuerbarer Grundstückgewinn
CHF000'000
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF000'000

Achtung: Der vorliegende Rechner dient ausschliesslich als persönliche Orientierungshilfe. Er schätzt die Grundstückgewinnsteuer auf Basis der eingegebenen Informationen und der zum Zeitpunkt der letzten Systemaktualisierung gültigen Daten. PropTech Partners AG kann die Korrektheit des Ergebnisses nicht garantieren, da unter Umständen bestimmte für die endgültige Steuerveranlagung massgebliche Faktoren von unserem Rechner nicht berücksichtigt werden. Das Ergebnis ist nicht bindend.

Massgeblich ist ausschliesslich der von der zuständigen Steuerbehörde veranlagte Steuerbetrag.

Gregory Priolo
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Der Grundstückgewinn ist der Gewinn, der mit dem Verkauf einer Immobilie erzielt wird. Der Gewinn entspricht der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten (Kaufpreis sowie bestimmte weitere Kosten). Die abzugsfähigen Auslagen umfassen die Nebenkosten beim Kauf (Notariatsgebühren und Handänderungssteuern), die wertvermehrenden Investitionen sowie die Verkaufsauslagen. Der Grundstückgewinn wird in jedem Kanton anders besteuert.

Die Grundstückgewinnsteuer hängt von mehreren Faktoren ab, so unter anderem dem Kanton, in dem die Immobilie liegt. Das folgende Vorgehen kann als Leitfaden dienen: 

  • Ermittlung des Grundstückgewinns: Der Grundstückgewinn wird berechnet, indem der Kaufpreis der Immobilie (einschliesslich der Kaufnebenkosten und der wertvermehrenden Investitionen) vom Verkaufspreis abgezogen wird. Die Verkaufsauslagen können ebenfalls abgezogen werden.  
  • Anwendung von Abschlägen für die Besitzdauer (falls zutreffend): In einigen Kantonen reduziert sich die Grundstückgewinnsteuer, wenn man eine Immobilie länger besessen hat. Je länger die Eigentumsdauer, desto höher ist in der Regel der Abschlag. 
  • Berechnung der Steuer nach kantonalen Steuersätzen: Der steuerpflichtige Grundstückgewinn wird dem kantonalen Steuersatz unterworfen. Der Steuersatz kann progressiv oder linear sein. 
  • Anwendung kantonaler Regeln (falls zutreffend): Kantonale Besonderheiten können die Grundstückgewinnsteuer beeinflussen, so zum Beispiel der Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung. 

Ja, es gibt Fälle, in denen die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben oder erlassen wird. Der häufigste Fall ist die Ersatzbeschaffung, d.h. der Erlös aus dem Immobilienverkauf wird zum Kauf einer neuen Immobilie verwendet. Grundsätzlich gilt: 

  • Ersatzbeschaffung: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und den Erlös sofort in den Kauf einer anderen Immobilie investieren, können Sie einen Antrag zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer stellen. Solange das Geld in eine Immobilie investiert bleibt, wird der Grundstückgewinn noch nicht besteuert. 
  • Bedingungen: Für einen Aufschub müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die vom Kanton abhängen. In der Regel muss die Ersatzbeschaffung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen und die neue Immobilie muss sich in der Schweiz befinden. Ausserdem muss die neue Immobilie mindestens gleich viel kosten wie die alte. 
  • Ziel: Der Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bietet einen steuerlichen Anreiz für private Wohneigentümer. 
  • Folgen: Die Grundstückgewinnsteuer wird solange aufgeschoben, bis die neue Immobilie verkauft wird. Wird die neue Immobilie bis zum Tod des Eigentümers gehalten, kann es je nach Kanton sein, dass die Grundstückgewinnsteuer komplett vermieden wird. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Regeln von Kanton zu Kanton variieren. Konsultieren Sie einen Steuerberater, um sich über die genauen Vorschriften in Ihrem Kanton zu informieren und die Grundstückgewinnsteuer zu Ihrem Vorteil zu minimieren. 

Unter bestimmten Bedingungen kann die Grundstückgewinnsteuer, die beim Verkauf einer Liegenschaft anfallen würde, aufgeschoben werden. Das bedeutet, dass die Steuer erst zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet werden muss. Der häufigste Fall für einen Aufschub ist die Ersatzbeschaffung: 

  • Verkauf und Grundstückgewinn: Wenn Sie eine Immobilie zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis verkaufen, haben Sie einen Grundstückgewinn erzielt. Normalerweise wäre dieser Gewinn steuerpflichtig.
  • Ersatzbeschaffung: Wenn Sie den Verkaufserlös in den Kauf einer neuen Immobilie reinvestieren, kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden. 
  • Bedingungen: Um den Steueraufschub in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie der Kauf innerhalb einer bestimmten Frist sowie einer gleich genutzten Liegenschaft. Die Details variieren von Kanton zu Kanton. 
  • Vorteil des Steueraufschubs: Die Grundstückgewinnsteuer wird bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben, an dem die Ersatzliegenschaft verkauft wird. Damit reduziert sich kurzfristig die Steuerlast, wodurch mehr Eigenkapital für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung steht. 
  • Steuererklärung: Ein Immobilienverkauf muss korrekt deklariert werden. Die genauen Richtlinien bzw. die Form der Steuererklärung hängt vom Kanton ab. 

Wenn Sie eine Ersatzbeschaffung planen, empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren, um sich über die genauen Vorschriften in Ihrem Kanton zu informieren und die Grundstückgewinnsteuer zu Ihrem Vorteil zu minimieren.

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Herr Alushi hat mich äusserst kompetent und engagiert bei meiner Hypothek beraten. Dabei hat er insbesondere drei Aspekte abgedeckt:
- Verhandlungs- Gebotstaktik mit dem Verkäufer (ein externer Makler)
- Strukturierung der Hypothek (d.h. Vorbezüge, Pfändung, Laufzeiten)
- Verhandlung mit den Hypothekargebern (Preis und etwaige weitere Dienstleistungen)

Herr Alushi hat dabei sehr klar und proaktiv kommuniziert, aber jederzeit eine sehr objektive Meinung vertreten. Ich würde eine nächste Hypothek jederzeit wieder Herrn Alushi anvertrauen.

Fabian Schaer
Sterne-Skala der Trustpilot-Seite von Strike ,die die Punktzahl 5/5 darstellt.
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Sichere und kompetente Begleitung durch den Kaufprozess

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Ich erlebte eine sehr enge, freundliche und kompetente Begleitung durch Herrn Rahman Raimovic während des gesamten Immobilien-Kaufprozesses. Dabei war er immer sehr zuvorkommend aber nie aufdringlich, was ich sehr geschätzt habe.

Ich fühlte mich zu jeder Zeit sehr gut aufgehoben und war froh, ihn an meiner Seite zu wissen.

Herr Raimovic hat mich stetig über die aktuelle Situation z.B. bezüglich der Offeren informiert, mir wichtige Tipps gegeben und mich zu dem mir passenden Produkt verholfen.

Der Termin für die Finanzierungsbestätigung war sehr sportlich, Herr Raimovic "opferte" hier noch die Abendstunden, um mir die notwendigen Unterlagen aufzubereiten!

Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich bei ihm für die professionelle Unterstützung bedanken. Ich habe die Zusammenarbeit mit ihm sehr geschätzt!
René Stricker
Sterne-Skala der Trustpilot-Seite von Strike ,die die Punktzahl 5/5 darstellt.
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Kompetente und schnelle Beratung

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Hr. Alessandro Graf hat uns bestens beraten, immer zeitnah und kompetent Rückmeldung gegeben sowie gute Offerten eingeholt! Obschon wir schlussendlich das Angebot unserer Hausbank angenommen haben, können wir ihn auf jeden Fall weiterempfehlen.
Jasmin Egger
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Unsere Erfahrung mit Strike war durchweg sehr positiv. Zwar gab es anfangs eine kleine Hürde, als unser ursprünglich zuständiger Partner während des Hauskaufprozesses das Unternehmen verließ, doch Herr Raimovic übernahm schnell und unterstützte uns äußerst professionell. Er hörte aufmerksam zu, beriet uns entsprechend unserer individuellen Bedürfnisse und führte eine erfolgreiche Mortgagesuche transparent und stets in unserem besten Interesse durch. Wir können Strike für die Suche nach einer passenden Finanzierung definitiv weiterempfehlen.
Romain P.
Sterne-Skala der Trustpilot-Seite von Strike ,die die Punktzahl 5/5 darstellt.
23/10/2025
Rahman
Rahman Raimovic kann ich nur empfehlen.

Sehr kompetent und hilfsbereit.
War jederzeit für mich da!
Emre Karaboga
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01/10/2025
Professionelle und zufriedenstellende Leistung
Wir wurden professionell beraten und sind sehr zufrieden mit der Leistung. Besonderen Dank an Mitarbeiter Herr Alushi.
Paul Junemann
Sterne-Skala der Trustpilot-Seite von Strike ,die die Punktzahl 5/5 darstellt.
18/09/2025
Kompetente und freundliche Beratung in Basel

Ich fühle mich bei Strike Advisory in Basel sehr gut aufgehoben. Die Betreuung von Anfang an war aufmerksam und freundlich. H...

Ich fühle mich bei Strike Advisory in Basel sehr gut aufgehoben. Die Betreuung von Anfang an war aufmerksam und freundlich. Herr Burger nimmt sich wirklich Zeit, hört zu und bringt gute Ideen ins Spiel. Ich schätze besonders, wie klar und verständlich er Dinge erklärt, auch wenn man nicht in jeder Fachmaterie drin ist.
Ich kann Strike Advisory gerne weiterempfehlen. Vor allem, wenn man eine vertrauensvolle Beratung sucht.
Christian H.
Sterne-Skala der Trustpilot-Seite von Strike ,die die Punktzahl 5/5 darstellt.
16/09/2025
Beratung wie man sich das wünscht.

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Ich war von der offenen und freundlichen Art von Herrn Burger Alexander sehr begeistert. Er hat mich toll beraten und unterstützt. Kann ich nur Empfehlen.
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Ich bin bisher sehr zufrieden mit Strike und Herrn Burger. Auch wenn ich aktuell noch keine passende Liegenschaft gefunden habe, liegt dies ganz klar an meinen hohen Anforderungen – nicht am Service. Die Beratung ist durchweg professionell, persönlich und sehr engagiert. Herr Burger nimmt sich viel Zeit für meine Fragen und geht individuell auf meine Situation ein. Besonders schätze ich die offene und ehrliche Kommunikation sowie die schnelle Reaktion auf Rückmeldungen.
Für mich ist klar: Sobald die richtige Immobilie gefunden ist, werde ich diese über Herrn Burger von Strike abwickeln. Empfehlung für alle, die einen verlässlichen Partner bei der Immobilienfinanzierung in der Schweiz suchen.
MS
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Strike Advisory war schnell, engagiert und proaktiv. Dank ihrer Hilfe konnte ich rasch eine passende Hypothek sichern und meinen Immobilienkauf trotz voller Agenda problemlos umsetzen.
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