Notariatsgebühren im Kanton Zürich: Was gehört dazu?
Die Notariatsgebühren im weiteren Sinn umfassen im Kanton Zürich alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf. Im Detail fallen im Kanton Zürich bei einem Immobilienkauf die folgenden Kosten und Gebühren an:
- Notariatsgebühren für den Kaufvertrag
- Grundbuchgebühren für den Kaufvertrag
- Notariatsgebühren für den Schuldbrief
- Grundbuchgebühren für den Schuldbrief
Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag berechen sich als Prozentsatz des Kaufpreises. Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Schuldbrief betragen einen Prozentsatz der Hypothekarsumme.
Handänderungsgebühren und Handänderungssteuer im Kanton Zürich
Die Grundbuchgebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag werden im Kanton Zürich auch Handänderungsgebühren genannt. Diese sollten nicht mit der Handänderungssteuer verwechselt werden, die es im Kanton Zürich nicht gibt.
Tabelle: Notariatsgebühren im Kanton Zürich
Gegenstand |
Dienstleistung |
Betrag |
---|---|---|
Kaufvertrag |
Beurkundung des Kaufvertrags |
0,1 % des Kaufpreises |
Grundbucheintrag Handänderung |
0,1 % des Kaufpreises |
|
Schuldbrief |
Beurkundung des Pfandvertrags |
0,1 % der Hypothekarsumme |
Grundbucheintrag Pfandrecht |
0,1 % der Hypothekarsumme |
Notariatsgebühren im Kanton Zürich berechnen
Kaufvertrag
Die Notariatsgebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag betragen im Kanton Zürich je 0,1 Prozent des Kaufpreises für den Grundbucheintrag und die Beurkundung.
Schuldbrief
Die Notariatsgebühren im Zusammenhang mit dem Schuldbrief betragen im Kanton Zürich je 0,1 Prozent der Hypothekarsumme für den Grundbucheintrag und die Beurkundung.
Mehrwertsteuer
Die Beurkundungsgebühren unterliegen im Kanton Zürich der Mehrwertsteuer. Die Gebühren für das Grundbuchamt sind mehrwertsteuerfrei.
Notariatsgebühren im Kanton Zürich – Rechenbeispiel
Position |
Kosten |
---|---|
Kaufpreis |
CHF 1'500'000 |
Beurkundung Kaufvertrag (0,1 %) |
CHF 1'500 |
Grundbucheintrag Handänderung (0,1 %) |
CHF 1'500 |
MWST Beurkundung |
CHF 121.50 |
Total Kaufvertrag |
CHF 3'121.50 |
Hypothekarsumme (80 % des Kaufpreises) |
CHF 1'200'000 |
Beurkundung Schuldbrief |
CHF 1'200 |
Grundbucheintrag Schuldbrief |
CHF 1'200 |
MWST Beurkundung |
CHF 97.20 |
Total Schuldbrief |
CHF 2497.20 |
Total |
CHF 5’618.70 |
Wer zahlt die Notariatsgebühren im Kanton Zürich?
Der Käufer und der Verkäufer haften im Kanton Zürich solidarisch für die Grundbuch- und Notariatsgebühren.
Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Schuldbrief zahlt der Käufer.
Notariatswesen im Kanton Zürich – wer ist für was zuständig?
Im Kanton Zürich werden das Notariat und das Grundbuch von der gleichen Amtsstelle geführt (Grundbuchamt / Notariat). Ihr zuständiges Amt finden Sie über die Suchfunktion auf der Website des Kantons.