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Notariatsgebühren im Kanton Zürich

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 minutes

Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren und Kosten für einen Schuldbrief bei einem Immobilienkauf im Kanton Zürich.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren betragen im Kanton Zürich je 0,1 % des Kaufpreises. 
  • Die Gebühren für den Schuldbrief betragen im Kanton Zürich je 0,1 % der Pfandsumme für den Grundbucheintrag und die Beurkundung. 
  • Im Kanton Zürich werden das Grundbuchamt und das Notariat von der gleichen Amtsstelle geführt (Amtsnotariat).

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Notariatsgebühren im Kanton Zürich: Was gehört dazu? 

Die Notariatsgebühren im weiteren Sinn umfassen im Kanton Zürich alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf. Im Detail fallen im Kanton Zürich bei einem Immobilienkauf die folgenden Kosten und Gebühren an: 

  • Notariatsgebühren für den Kaufvertrag
  • Grundbuchgebühren für den Kaufvertrag
  • Notariatsgebühren für den Schuldbrief
  • Grundbuchgebühren für den Schuldbrief

Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag berechen sich als Prozentsatz des Kaufpreises. Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Schuldbrief betragen einen Prozentsatz der Hypothekarsumme. 

 

Handänderungsgebühren und Handänderungssteuer im Kanton Zürich

Die Grundbuchgebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag werden im Kanton Zürich auch Handänderungsgebühren genannt. Diese sollten nicht mit der Handänderungssteuer verwechselt werden, die es im Kanton Zürich nicht gibt. 

 

Tabelle: Notariatsgebühren im Kanton Zürich

Gegenstand

Dienstleistung

Betrag

Kaufvertrag

Beurkundung des Kaufvertrags

0,1 % des Kaufpreises

Grundbucheintrag Handänderung

0,1 % des Kaufpreises

Schuldbrief

Beurkundung des Pfandvertrags

0,1 % der Hypothekarsumme

Grundbucheintrag Pfandrecht

0,1 % der Hypothekarsumme

 

Notariatsgebühren im Kanton Zürich berechnen

Kaufvertrag

Die Notariatsgebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag betragen im Kanton Zürich je 0,1 Prozent des Kaufpreises für den Grundbucheintrag und die Beurkundung. 

Schuldbrief

Die Notariatsgebühren im Zusammenhang mit dem Schuldbrief betragen im Kanton Zürich je 0,1 Prozent der Hypothekarsumme für den Grundbucheintrag und die Beurkundung. 

Mehrwertsteuer

Die Beurkundungsgebühren unterliegen im Kanton Zürich der Mehrwertsteuer. Die Gebühren für das Grundbuchamt sind mehrwertsteuerfrei. 

 

Notariatsgebühren im Kanton Zürich – Rechenbeispiel

Position

Kosten

Kaufpreis

CHF 1'500'000

Beurkundung Kaufvertrag (0,1 %)

CHF 1'500

Grundbucheintrag Handänderung (0,1 %)

CHF 1'500

MWST Beurkundung

CHF 121.50

Total Kaufvertrag

CHF 3'121.50

Hypothekarsumme (80 % des Kaufpreises)

CHF 1'200'000

Beurkundung Schuldbrief

CHF 1'200

Grundbucheintrag Schuldbrief

CHF 1'200

MWST Beurkundung

CHF 97.20

Total Schuldbrief

CHF 2497.20

Total

CHF 5’618.70


 

Wer zahlt die Notariatsgebühren im Kanton Zürich? 

Der Käufer und der Verkäufer haften im Kanton Zürich solidarisch für die Grundbuch- und Notariatsgebühren. 

Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Schuldbrief zahlt der Käufer. 

 

Notariatswesen im Kanton Zürich – wer ist für was zuständig? 

Im Kanton Zürich werden das Notariat und das Grundbuch von der gleichen Amtsstelle geführt (Grundbuchamt / Notariat). Ihr zuständiges Amt finden Sie über die Suchfunktion auf der Website des Kantons. 

 

Hypothekenmakler und Immobilienfinanzierung

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Inhaltsverzeichnis
  • Notariatsgebühren im Kanton Zürich: Was gehört dazu? 
  • Handänderungsgebühren und Handänderungssteuer im Kanton Zürich
  • Tabelle: Notariatsgebühren im Kanton Zürich
  • Notariatsgebühren im Kanton Zürich berechnen
  • Notariatsgebühren im Kanton Zürich – Rechenbeispiel
  • Wer zahlt die Notariatsgebühren im Kanton Zürich? 
  • Notariatswesen im Kanton Zürich – wer ist für was zuständig? 

Häufige Fragen

Die Notariatsgebühren im Kanton Zürich bei einem Immobilienkauf umfassen folgende Kosten:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: 0,1 % des Kaufpreises, plus Mehrwertsteuer.
  • Grundbucheintrag des Handänderungs: 0,1 % des Kaufpreises.
  • Beurkundung eines Schuldbriefs: 0,1 % der Hypothekarsumme, plus Mehrwertsteuer.
  • Grundbucheintrag des Pfandrechts: 0,1 % der Hypothekarsumme.

Insgesamt fallen somit 0,2 % des Kaufpreises für die Beurkundung und den Grundbucheintrag des Kaufvertrags und weitere 0,2 % der Hypothekarsumme für den Schuldbrief an. Die Mehrwertsteuer wird nur auf die Beurkundungsgebühren erhoben.

Im Kanton Zürich haften Käufer und Verkäufer solidarisch für die Grundbuch- und Notariatsgebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag. Die Gebühren für den Schuldbrief übernimmt der Käufer alleine. 

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