Nebenkosten beim Kauf oder Verkauf eines Hauses
Beim Erwerb oder dem Verkauf einer Immobilie in der Schweiz entstehen neben dem eigentlichen Kaufpreis zahlreiche zusätzliche Kosten, die häufig unter dem Sammelbegriff „Notarkosten“ zusammengefasst werden. Diese umfassen jedoch verschiedene Einzelposten, die in den Gesamtbetrag einfliessen, darunter:
- Gebühren für die notarielle Beurkundung: Der Notar stellt sicher, dass der Kaufvertrag rechtsgültig ist.
- Grundbuchgebühren: Für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch werden Gebühren erhoben.
- Handänderungssteuer: Diese Steuer wird beim Übergang des Eigentums an der Immobilie fällig.
- Kosten für den Schuldbrief: Wird eine Hypothek aufgenommen, fallen Gebühren für die Ausstellung des Schuldbriefs an.
Diese Ausgaben können je nach Kanton und individueller Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer stark variieren.
Kosten für den Notar
Der Notar spielt eine zentrale Rolle beim Immobilienkauf in der Schweiz. Ohne seine Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig, und die Eigentumsübertragung kann nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Die Art des Notars hängt vom jeweiligen Kanton ab:
- Amtsnotariat: Der Notar ist Angestellter einer kantonalen Behörde und ausschliesslich für Grundstücke im jeweiligen Amtskreis zuständig.
- Freiberufliches Notariat: Käufer und Verkäufer können den Notar frei wählen, jedoch muss er im Kanton tätig sein, in dem die Immobilie liegt.
- Gemischtes Notariat: In einigen Kantonen gibt es sowohl Amtsnotare als auch freiberufliche Notare, deren Zuständigkeiten sich ergänzen.
Die Kosten für den Notar werden in den meisten Kantonen hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Die Gebühren berechnen sich je nach Kanton als Prozentsatz des Kaufpreises (zwischen 0,1 % und 0,5 %) oder werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Handänderungssteuer: Käufer oder beide Parteien?
Die Handänderungssteuer fällt beim Eigentumsübergang an und variiert je nach Kanton stark. Sie wird auf Grundlage des Kaufpreises berechnet und liegt in der Regel zwischen 1 % und 3 %. Die Handänderungssteuer gibt es nicht in allen Kantonen.
Die Übernahme der Steuer unterscheidet sich je nach kantonaler Regelung:
- In den meisten Kantonen zahlt ausschliesslich der Käufer.
- In einigen Kantonen wird die Steuer zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
- Individuelle Vereinbarungen: Manche Kantonen erlauben den Parteien, im Kaufvertrag eine freie Kostenverteilung zu vereinbaren.
Es ist essentiell, diese Regelung bereits vor Abschluss des Kaufvertrags mit dem Notar oder einem Anwalt zu besprechen.
Grundbuchgebühren: Kosten für die Eigentumsübertragung
Nach der Beurkundung des Kaufvertrags ist der Eintrag ins Grundbuch der nächste wichtige Schritt. Dieser Eintrag macht den Käufer offiziell zum neuen Eigentümer.
Kosten:
Die Gebühren für den Grundbucheintrag belaufen sich auf etwa 1 bis 2 Promille des Kaufpreises.
Wer zahlt?
In den meisten Fällen werden diese Kosten von beiden Parteien zur Hälfte übernommen.
Schuldbrief: Voraussetzung für Hypothekarnehmer
Wenn der Käufer die Immobilie über eine Hypothek finanziert, muss ein Schuldbrief erstellt werden. Dieser dient der Bank als Sicherheit für das gewährte Darlehen und ist somit ein unverzichtbarer Teil des Kaufprozesses bei fremdfinanzierten Käufen.
Kosten:
Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Hypothekarsumme.
Wer zahlt?
Die Kosten für den Schuldbrief trägt der Käufer.
Grundstückgewinnsteuer: Verantwortung des Verkäufers – mit Risiken für den Käufer
Die Grundstückgewinnsteuer wird erhoben, wenn der Verkäufer einen Gewinn aus dem Immobilienverkauf erzielt. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Verkaufspreis, abzüglich wertvermehrender Investitionen.
Wer zahlt?
Die Steuer ist grundsätzlich vom Verkäufer zu tragen. Doch es gibt ein wichtiges Haftungsrisiko für den Käufer: Sollte der Verkäufer die Steuer nicht zahlen, darf die Steuerbehörde ein gesetzliches Pfandrecht auf die Immobilie eintragen. Dies bedeutet, dass der Käufer im schlimmsten Fall für diese Kosten aufkommen muss.
Tipp: Sichern Sie beim Hauskauf die Grundstückgewinnsteuer, beispielsweise durch Zahlung des Verkäufers auf ein Sperrkonto oder an die Steuerbehörde. In einigen Kantonen ist die Sicherung der Grundstückgewinnsteuer sogar obligatorisch.