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Notariatsgebühren im Kanton Baselland: Alle Kosten im Überblick

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 minutes

Erfahren Sie alles über Notariatsgebühren im Kanton Baselland. Von Beurkundungsgebühren bis zu den Grundbuchkosten – alle wichtigen Infos im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze
  • Notariatsgebühren im Kanton Baselland werden nach Arbeitsaufwand berechnet und beinhalten Kosten für Handänderung, Grundbucheintrag und Schuldbriefe.

  • Die Notariatsgebühren für eine Beurkundung betragen im Kanton Baselland 800-2'500 Franken plus der Pauschale von 300 Fr. für den Grundbucheintrag. 

  • Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass der Immobilienkauf rechtlich gültig und im Grundbuch eingetragen wird.

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Ein Immobilienkauf oder -verkauf bringt zahlreiche Formalitäten mit sich. Dazu gehören auch Notariatsgebühren, die für die Beurkundung und den Grundbucheintrag anfallen. Diese Gebühren variieren je nach Art der Transaktion und sind für Käufer wie Verkäufer von grosser Bedeutung. Wer sich frühzeitig mit diesen Kosten auseinandersetzt, kann besser planen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Wir geben Ihnen einen detaillierten Überblick über die anfallenden Kosten im Kanton Baselland. 

 

Wichtige Fakten zu Notariatsgebühren im Baselland

Handänderungsgebühren

Diese Gebühren entstehen bei der Übertragung von Immobilieneigentum. Im Kanton Baselland betragen die Handänderungsgebühren zwischen CHF 800 und 2'500, abhängig von der Komplexität des Falls und dem Arbeitsaufwand des Notars.

Grundbucheintrag

Jede Immobilientransaktion muss im Grundbuch eingetragen werden, damit der Eigentumsübergang rechtskräftig wird. Für den Grundbucheintrag wird im Kanton Baselland eine pauschale Gebühr von CHF 300 erhoben.

Gebühren für den Schuldbrief

Wer eine Immobilie mit einer Hypothek finanziert, muss einen Schuldbrief ausstellen lassen. Die Gebühren hierfür betragen im Kanton Baselland zwischen CHF 350 und 1'500, abhängig von der Höhe des Darlehens und dem Aufwand für die Erstellung des Dokuments.

Berechnungsgrundlage

Anders als in den meisten Kantonen hängen die Notariatsgebühren im Kanton Baselland nicht vom Verkaufspreis der Immobilie ab, sondern werden individuell nach Aufwand berechnet.

 

Warum fallen Notariatsgebühren an?

Im Kanton Baselland ist der Kauf einer Immobilie erst dann rechtskräftig, wenn der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet wurde. Dies stellt sicher, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und alle Parteien durch eine neutrale Instanz bestmöglich informiert sind. Die Notargebühren decken verschiedene Dienstleistungen ab, darunter:

  • Die Prüfung und Erstellung des Kaufvertrags,
  • Die notarielle Beglaubigung der Vertragsunterlagen,
  • Die Abstimmung zwischen Verkäufer, Käufer und Finanzinstituten,
  • Die Vorbereitung und Abwicklung des Grundbucheintrags.

Zusätzlich müssen Eigentumsänderungen im Grundbuch festgehalten werden. Ohne diesen Eintrag kann die Handänderung nicht rechtskräftig werden. Auch bei der Errichtung eines Schuldbriefs oder bei der Eintragung von Dienstbarkeiten fallen Notariatsgebühren an.

 

Detaillierte Gebührenübersicht

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die häufigsten Notariatsgebühren im Kanton Baselland:

Leistung

Kosten (CHF)

Handänderung einer Liegenschaft

800–2'500

Errichtung von Dienstbarkeiten

500–1'600

Errichtung eines Grundpfandrechts

350–1'500

Ehe-, Erb- oder Vermögensverträge

500–1'700

Letztwillige Verfügungen

400–1'500

Gründung einer AG oder GmbH

700–2'000

Die genauen Kosten hängen vom individuellen Fall ab und sollten vorab mit dem Notar besprochen werden.

 

Finanzierung und Hypotheken: Strike als Ihr Partner

Die meisten Immobilienkäufer benötigen eine Hypothek zur Finanzierung. Da Hypotheken oft über 10 Jahre oder mehr laufen, ist es entscheidend, eine Finanzierung mit den besten Konditionen zu finden.

Strike ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um Finanzierungslösungen und Hypotheken im Kanton Baselland geht. Mit individueller Beratung und optimalen Finanzierungsmodellen unterstützt Strike Sie dabei, die besten Konditionen für Ihre Immobilie zu finden.

 

Fazit: Planung ist entscheidend

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie im Kanton Baselland sollten Sie Notariatsgebühren und weitere Nebenkosten von Anfang an mit einplanen. Eine professionelle Finanzierungsberatung durch Strike kann Ihnen helfen, Ihre Kosten zu optimieren und die besten Konditionen für Ihre Hypothek zu sichern. Durch eine vorausschauende Planung und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner können Sie sicherstellen, dass Ihr Immobilienkauf reibungslos verläuft.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Inhaltsverzeichnis
  • Wichtige Fakten zu Notariatsgebühren im Baselland
  • Warum fallen Notariatsgebühren an?
  • Detaillierte Gebührenübersicht
  • Finanzierung und Hypotheken: Strike als Ihr Partner
  • Fazit: Planung ist entscheidend

Häufige Fragen

Die Notariatsgebühren im Kanton Baselland variieren je nach Art der Transaktion und dem Arbeitsaufwand des Notars. Die Handänderungsgebühren liegen zwischen CHF 800 und 2'500, während für den Grundbucheintrag eine pauschale Gebühr von CHF 300 anfällt. Falls eine Hypothek benötigt wird, kommen Gebühren für die Errichtung eines Schuldbriefs hinzu, die zwischen CHF 350 und 1'500 betragen können.

In der Regel werden die Notariatskosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Die genaue Verteilung kann jedoch individuell im Kaufvertrag festgelegt werden. Während der Käufer oft für die Beurkundung des Kaufvertrags und den Grundbucheintrag aufkommt, übernimmt der Verkäufer in manchen Fällen bestimmte Gebühren, etwa für die Löschung bestehender Belastungen.

Notariatsgebühren decken die rechtliche Prüfung und Beurkundung des Kaufvertrags, die Beglaubigung der Unterlagen sowie die Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien ab. Zudem stellt der Notar sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Ohne notarielle Beurkundung und den Eintrag im Grundbuch ist der Immobilienkauf nicht rechtskräftig. 

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