Wie hoch ist die Vermögenssteuer im Kanton Luzern?
Für die Steuerperiode 2024 beträgt die Vermögenssteuer im Kanton Luzern 0,75 Promille des steuerbaren Vermögens. Die tatsächliche Steuerlast hängt jedoch von den sogenannten Steuereinheiten der jeweiligen Gemeinde ab. Diese Steuereinheiten vervielfachen den Grundsteuersatz und bestimmen, wie hoch die Vermögenssteuer letztlich ausfällt.
Einige Beispiele für die aktuellen Steuereinheiten in Luzerner Gemeinden:
Gemeinde |
Steuereinheiten (konfessionslos, ohne Kirchensteuer) |
---|---|
Luzern |
3.25 |
Emmen |
3.75 |
Kriens |
3.5 |
Horw |
3.05 |
Ebikon |
3.5 |
Sursee |
3.35 |
Hochdorf |
3.5 |
Willisau |
3.7 |
Rothenburg |
3.25 |
So wird die Vermögenssteuer im Kanton Luzern berechnet
Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:
Vermögenssteuer = steuerbares Vermögen × (0,75 / 1000) × Steuereinheiten der Gemeinde
Das steuerbare Vermögen wird zunächst mit dem fixen Steuersatz von 0,75 Promille multipliziert. Das Ergebnis dieser Rechnung wird dann mit den gemeindespezifischen Steuereinheiten verrechnet.
Rechenbeispiel
Ein steuerpflichtiger Einwohner in Luzern mit einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'000'000 zahlt:
1'000'000 × (0,75 / 1000) × 3.25 = CHF 2'437.50 Vermögenssteuer pro Jahr
Welche Freibeträge gelten für die Vermögenssteuer in Luzern?
Nicht das gesamte Vermögen unterliegt der Steuer – es gibt Freibeträge, die je nach Lebenssituation unterschiedlich hoch ausfallen:
Steuerpflichtige Person |
Freibetrag |
---|---|
Ehepartner in ungetrennter Ehe |
CHF 125’000 |
Einzelpersonen |
CHF 62’500 |
Pro Kind |
CHF 12’500 |
Diese Freibeträge werden vom steuerbaren Vermögen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Es handelt sich um echte Freibeträge, das heisst, es ist nur der Anteil des Vermögens steuerbar, der diesen Betrag übersteigt.
Welche Vermögenswerte unterliegen in Luzern der Steuer?
Laut § 43 des Luzerner Steuergesetzes umfasst das steuerpflichtige Vermögen alle materiellen Güter und Rechte, die sich im Eigentum oder in der Nutzniessung einer Person befinden. Dazu zählen unter anderem:
- Bargeld
- Liegenschaften
- Wertschriften und Aktien
- Forderungen
- Lebensversicherungen
- Fahrzeuge
Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände gelten in Kanton Luzern ncht als Vermögen und sind von der Vermögenssteuer ausgenommen.
Wie wird das Vermögen bewertet?
Die Bewertung von Vermögenswerten erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben (§§ 44–49 StG). Während viele Vermögenswerte zu ihrem Verkehrswert angesetzt werden, gibt es für bestimmte Güter Sonderregelungen:
- Selbstbewohnte Immobilien: 75 % des Katasterwerts
- Landwirtschaftliche Grundstücke: Ertragswert
- Kapitalversicherungen: Rückkaufswert
- Privatfahrzeuge: 70 % des Kaufpreises im ersten Jahr, danach jährliche Reduktion um 30 % des Restwerts
- Wertschriften im Geschäftsvermögen: Buchwert
Steuerpflicht für Immobilieneigentümer im Kanton Luzern
Für Immobilienbesitzer gilt: Die Vermögenssteuer auf eine Immobilie wird immer am Standort des Grundstücks erhoben, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers, dies im Unterschied zu den beweglichen Vermögenswerten, die am Wohnsitz besteuert werden.
Besitzt jemand beispielsweise eine Immobilie in einem anderen Kanton als Luzern, ist der Eigentümer dort ebenfalls steuerpflichtig. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwischen den Kantonen ein Steuerausscheidungsverfahren. In der Praxis bedeutet das, dass die Steuerbehörden die Vermögenssteuer untereinander regeln und der Eigentümer in der Regel nur eine Steuererklärung ausfüllen muss.
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