/

Vermögenssteuer im Kanton Luzern: So funktioniert die Berechnung (2025)

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 minutes

Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer, die von den Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Sie basiert auf dem steuerbaren Vermögen einer natürlichen Person und wird normalerweise jährlich zusammen mit der Einkommenssteuer veranlagt. Die Höhe der Vermögenssteuer hängt vom Vermögen, den Schulden sowie den anwendbaren Freibeträgen ab.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Vermögenssteuer im Kanton Luzern beträgt 0,75 Promille des steuerbaren Vermögens pro Steuereinheit.
  • Jede Gemeinde legt ihre eigene Anzahl an Steuereinheiten fest.
  • Die Vermögenssteuer wird proportional berechnet – höhere Vermögen zahlen absolut mehr, aber der Steuersatz bleibt konstant.

immobilie bewertung

Wie hoch ist die Vermögenssteuer im Kanton Luzern?

Für die Steuerperiode 2024 beträgt die Vermögenssteuer im Kanton Luzern 0,75 Promille des steuerbaren Vermögens. Die tatsächliche Steuerlast hängt jedoch von den sogenannten Steuereinheiten der jeweiligen Gemeinde ab. Diese Steuereinheiten vervielfachen den Grundsteuersatz und bestimmen, wie hoch die Vermögenssteuer letztlich ausfällt. 

 

Einige Beispiele für die aktuellen Steuereinheiten in Luzerner Gemeinden:

Gemeinde

Steuereinheiten (konfessionslos, ohne Kirchensteuer)

Luzern

3.25

Emmen

3.75

Kriens

3.5

Horw

3.05

Ebikon

3.5

Sursee

3.35

Hochdorf

3.5

Willisau

3.7

Rothenburg

3.25

 

So wird die Vermögenssteuer im Kanton Luzern berechnet

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:

Vermögenssteuer = steuerbares Vermögen × (0,75 / 1000) × Steuereinheiten der Gemeinde

Das steuerbare Vermögen wird zunächst mit dem fixen Steuersatz von 0,75 Promille multipliziert. Das Ergebnis dieser Rechnung wird dann mit den gemeindespezifischen Steuereinheiten verrechnet.

Rechenbeispiel

Ein steuerpflichtiger Einwohner in Luzern mit einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'000'000 zahlt:

1'000'000 × (0,75 / 1000) × 3.25 = CHF 2'437.50 Vermögenssteuer pro Jahr

 

Welche Freibeträge gelten für die Vermögenssteuer in Luzern?

Nicht das gesamte Vermögen unterliegt der Steuer – es gibt Freibeträge, die je nach Lebenssituation unterschiedlich hoch ausfallen:

Steuerpflichtige Person

Freibetrag

Ehepartner in ungetrennter Ehe

CHF 125’000

Einzelpersonen

CHF 62’500

Pro Kind

CHF 12’500

Diese Freibeträge werden vom steuerbaren Vermögen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Es handelt sich um echte Freibeträge, das heisst, es ist nur der Anteil des Vermögens steuerbar, der diesen Betrag übersteigt. 

 

Welche Vermögenswerte unterliegen in Luzern der Steuer?

Laut § 43 des Luzerner Steuergesetzes umfasst das steuerpflichtige Vermögen alle materiellen Güter und Rechte, die sich im Eigentum oder in der Nutzniessung einer Person befinden. Dazu zählen unter anderem:

  • Bargeld
  • Liegenschaften
  • Wertschriften und Aktien
  • Forderungen
  • Lebensversicherungen
  • Fahrzeuge

Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände gelten in Kanton Luzern ncht als Vermögen und sind von der Vermögenssteuer ausgenommen. 

 

Wie wird das Vermögen bewertet?

Die Bewertung von Vermögenswerten erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben (§§ 44–49 StG). Während viele Vermögenswerte zu ihrem Verkehrswert angesetzt werden, gibt es für bestimmte Güter Sonderregelungen:

  • Selbstbewohnte Immobilien: 75 % des Katasterwerts
  • Landwirtschaftliche Grundstücke: Ertragswert
  • Kapitalversicherungen: Rückkaufswert
  • Privatfahrzeuge: 70 % des Kaufpreises im ersten Jahr, danach jährliche Reduktion um 30 % des Restwerts
  • Wertschriften im Geschäftsvermögen: Buchwert

 

Steuerpflicht für Immobilieneigentümer im Kanton Luzern

Für Immobilienbesitzer gilt: Die Vermögenssteuer auf eine Immobilie wird immer am Standort des Grundstücks erhoben, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers, dies im Unterschied zu den beweglichen Vermögenswerten, die am Wohnsitz besteuert werden. 

Besitzt jemand beispielsweise eine Immobilie in einem anderen Kanton als Luzern, ist der Eigentümer dort ebenfalls steuerpflichtig. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwischen den Kantonen ein Steuerausscheidungsverfahren. In der Praxis bedeutet das, dass die Steuerbehörden die Vermögenssteuer untereinander regeln und der Eigentümer in der Regel nur eine Steuererklärung ausfüllen muss. 

 

Sie möchten eine Immobilie in Luzern bewerten oder verkaufen?

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie oder möchten Sie wissen, wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung aktuell wert ist?

Nutzen Sie unsere kostenlose Online-Bewertung in wenigen Minuten oder vereinbaren Sie eine persönliche Bewertung vor Ort mit einer erfahrenen Maklerin oder einem erfahrenen Makler. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

immobilie bewertung

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

Vielen dank!

Sie haben sich erfolgreich für unseren Blog angemeldet.

Bleiben Sie informiert mit unseren kostenlosen Artikeln:
  • Neuigkeiten
  • Hypothek
  • Vorsorge
  • Steuern
Können Sie sich Ihre Traumimmobilie leisten?

Erhalten Sie schnell und einfach eine erste Einschätzung, welchen Kaufpreis Sie sich leisten können.

Meinen Kauf simulieren
Inhaltsverzeichnis
  • Wie hoch ist die Vermögenssteuer im Kanton Luzern?
  • So wird die Vermögenssteuer im Kanton Luzern berechnet
  • Welche Freibeträge gelten für die Vermögenssteuer in Luzern?
  • Welche Vermögenswerte unterliegen in Luzern der Steuer?
  • Wie wird das Vermögen bewertet?
  • Steuerpflicht für Immobilieneigentümer im Kanton Luzern
  • Sie möchten eine Immobilie in Luzern bewerten oder verkaufen?

Häufige Fragen

Die Vermögenssteuer Luzern beträgt 0,75 Promille des steuerbaren Vermögens pro Steuereinheit. Da jede Gemeinde ihre eigenen Steuereinheiten festlegt, variiert die effektive Steuerlast je nach Wohnort. Beispielsweise liegt der Faktor in Luzern bei 3.25, in Emmen bei 3.75 und in Kriens bei 3.5.

Im Kanton Luzern gibt es Freibeträge, die das steuerbare Vermögen reduzieren:

  • Ehepartner in ungetrennter Ehe: CHF 125'000
  • Einzelpersonen: CHF 62'500
  • Pro Kind: CHF 12'500

Diese Beträge werden vor der Berechnung der Steuer vom Reinvermögen abgezogen.

Der steuerpflichtige Wert einer selbstbewohnten Immobilie im Kanton Luzern entspricht 75 % des Katasterwerts. Landwirtschaftliche Liegenschaften werden zum Ertragswert besteuert. 

Haben Sie diese Artikel schon gelesen?