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Grundstückgewinnsteuer in Appenzell Ausserrhoden

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 1 minutes

Jeder Gewinn, der durch den Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie im Kanton Appenzell Ausserrhoden erzielt wird, unterliegt der Grundstückgewinnsteuer. Erfahren Sie, wie die Steuer berechnet wird und welche Kosten von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Grundstückgewinnsteuer ist in Appenzell Ausserrhoden linear mit einem Steuersatz von 30 %. 
  • Der Steuersatz der Grundstückgewinnsteuer reduziert sich bei einer Besitzdauer von mehr als 10 Jahren um 2,5 % pro Jahr auf maximal 15 %. 
  • In Appenzell Ausserrhoden gilt das dualistische System: Nur der Verkauf von Immobilien im Privatvermögen löst die Grundstückgewinnsteuer aus.

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Berechnung per Steuerrechner

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Steuersatz Grundstückgewinnsteuer Appenzell Ausserrhoden

Grundstückgewinnsteuer

30 %

Reduktion pro Jahr Besitzdauer über 10 Jahren

2,5 %

Ab 16 Jahren Haltedauer

15 %

Steuerfreier Betrag und Freigrenze

Die Grundstückgewinnsteuer entfällt in Appenzell Ausserrhoden, wenn der steuerbare Grundstückgewinn kleiner ist als CHF 3'000. Ausserdem wird der steuerbare Grundstückgewinn auf die nächsten CHF 500 abgerundet. 

Dualistisches oder monistisches System

In Appenzell Ausserrhoden gilt bei der Grundstückgewinnsteuer das sogenannte dualistische System. Das bedeutet, dass nur der Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen die Grundstückgewinnsteuer auslöst. Der Gewinn aus einem geschäftlichen Liegenschaftsverkauf unterliegt hingegen der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer. 

Steuerbarer Grundstückgewinn

Die Grundstückgewinnsteuer wird in Appenzell Ausserrhoden auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Der steuerbare Grundstückgewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis minus den Anlagekosten. Die Anlagekosten umfassen unter anderem: 

  • Kaufpreis
  • Maklerprovisionen und Insertionskosten
  • Notariatsgebühren und andere Nebenkosten beim Kauf und Verkauf
  • Wertvermehrende Investitionen

Wenn man die zu verkaufende Immobilie vor über 20 Jahren gekauft hat, kann man statt des Kaufpreises nach Wahl den Verkehrswert vor 20 Jahren einsetzen. Das lohnt sich immer dann, wenn der Kaufpreis tiefer war als der Verkehrswert vor 20 Jahren. 

Grundstückgewinnsteuer in Appenzell Ausserrhoden aufschieben

Die Grundstückgewinnsteuer kann in Appenzell Ausserrhoden in bestimmten Fällen aufgeschoben werden. Ein Steueraufschub bedeutet, dass die Grundstückgewinnsteuer erst bei einem zukünftigen Verkauf der Liegenschaft anfallen wird. Ein Steueraufschub wird unter anderem gewährt bei Ersatzbeschaffung eines gleich genutzten Erstwohnsitzes innerhalb angemessener Frist. 

Hypothekenmakler und Immobilienfinanzierung

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Inhaltsverzeichnis
  • Berechnung per Steuerrechner
  • Steuersatz Grundstückgewinnsteuer Appenzell Ausserrhoden
  • Steuerfreier Betrag und Freigrenze
  • Dualistisches oder monistisches System
  • Steuerbarer Grundstückgewinn
  • Grundstückgewinnsteuer in Appenzell Ausserrhoden aufschieben

Häufige Fragen

Die Grundstückgewinnsteuer in Appenzell Ausserrhoden wird auf den steuerbaren Grundstückgewinn erhoben, der sich aus dem Verkaufspreis minus den Anlagekosten berechnet. Zu den abzugsfähigen Anlagekosten zählen:

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Maklerprovisionen und Insertionskosten
  • Notariatsgebühren und andere Nebenkosten beim Kauf und Verkauf
  • Wertvermehrende Investitionen

Wenn die Immobilie vor über 20 Jahren gekauft wurde, kann statt des Kaufpreises der Verkehrswert vor 20 Jahren verwendet werden. 

Ja, in Appenzell Ausserrhoden entfällt die Grundstückgewinnsteuer, wenn der steuerbare Grundstückgewinn kleiner als CHF 3'000 ist. Zudem wird der steuerbare Grundstückgewinn auf die nächsten CHF 500 abgerundet.

In bestimmten Fällen kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden. Dies ist zum Beispiel möglich bei der Ersatzbeschaffung eines gleich genutzten Erstwohnsitzes innerhalb einer angemessenen Frist. Ein Steueraufschub bedeutet, dass die Steuer erst bei einem zukünftigen Verkauf der Liegenschaft anfällt.

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