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Erbschaftssteuer im Kanton Zug: Das müssen Sie wissen

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 minutes

Welche Erbschaftssteuer fällt im Kanton Zug an? Wer ist steuerpflichtig? Wie kann man die Steuerlast reduzieren? Erfahren Sie alle wichtigen Details bei Strike Advisory.

Das Wichtigste in Kürze
  • Steuerfreiheit für nahe Verwandte: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und Eltern müssen in Zug keine Erbschaftssteuer zahlen. Für weiter entfernte Verwandte und Nichtverwandte gelten jedoch erhebliche Steuersätze.

  • Progressive Steuerstaffelung: Die Erbschaftssteuer im Kanton Zug steigt mit der Höhe des geerbten Vermögens. Erbschaftsanteile über 600'000 CHF unterliegen dem höchsten Satz von 20 %.

  • Frühzeitige Planung senkt die Steuerlast: Durch gezielte Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, gemeinnützige Spenden und Abzüge wie Bestattungskosten kann die Erbschaftssteuer erheblich reduziert werden. Eine strategische Finanzplanung ist daher essenziell.

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Das Erben von Vermögen und Immobilien ist oft mit vielen offenen Fragen verbunden. Neben den rechtlichen und administrativen Aspekten spielt auch die steuerliche Belastung eine bedeutende Rolle. Gerade in der Schweiz gibt es von Kanton zu Kanton erhebliche Unterschiede in der Erbschaftssteuerregelung. Der Kanton Zug hat vergleichsweise moderate Steuersätze, dennoch kann eine unvorbereitete Erbschaft erhebliche Kosten mit sich bringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Erbschaftssteuer im Kanton Zug und wie Sie mögliche Steuerfallen vermeiden.

 

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Zug?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Zug ist progressiv gestaffelt, was bedeutet, dass die Steuerhöhe mit wachsender Erbmasse steigt. Hier eine detaillierte Aufstellung der Steuersätze:

Erbschaftshöhe (CHF)

Steuersatz

Erste 40'000

10 %

Weitere 40'000

11 %

Weitere 60'000

12 %

Weitere 60'000

13 %

Weitere 200'000

15 %

Weitere 200'000

17,5 %

Über 600'000

20 %

Zusätzlich hängt die Steuerhöhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Je nach Grad der Verwandtschaft sind 20 bis 100 % des Steuersatzes zu zahlen.

Verwandtschaftsgrad

Steuerfaktor

Ehepartner, Lebenspartner

Steuerfrei

Kinder, Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Schwiegersohn/-tochter, Schwiegereltern

20 %

Geschwister

40 %

Grosseltern, Onkel/Tante, Nichte/Neffe

60 %

Grossneffen/-nichten, Cousin/Cousine

80 %

Übrige Verwandte und Nichtverwandte

100 %

 

Freigrenze und Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Die Freigrenze im Kanton Zug liegt bei 5'000 CHF. Das bedeutet, dass Erbschaften unterhalb dieser Grenze nicht besteuert werden. Sobald der Nachlass diesen Betrag überschreitet, fällt jedoch die Steuer auf den gesamten Betrag an.

 

Wer ist steuerpflichtig?

Die Steuerpflicht für eine Erbschaft im Kanton Zug wird in folgenden Fällen ausgelöst:

  • Der Verstorbene hatte seinen letzten Wohnsitz im Kanton Zug.
  • Die Erbschaft beinhaltet eine Immobilie im Kanton Zug.
  • Die Erbteilung erfolgt unter Einbezug von Liegenschaften aus verschiedenen Kantonen.

Bewegliches Vermögen wie Bargeld, Wertpapiere oder Kunstwerke wird im Wohnsitzkanton des Erblassers versteuert. Immobilien hingegen unterliegen der Besteuerung im Kanton, in dem sie sich befinden. Bei Erbschaften im Ausland sind möglicherweise internationale Steuerabkommen relevant, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Im Kanton Zug sind, wie in den meisten Kantonen, alle Erben gesamtschuldnerisch für die Erbschaftssteuer haftbar – jedoch nur bis zur Höhe ihres jeweiligen Erbanteils.

 

Strategien zur Reduzierung der Erbschaftssteuer

Um die Erbschaftssteuerbelastung zu minimieren, gibt es verschiedene bewährte Ansätze. Eine frühzeitige Vermögensübertragung durch Schenkungen zu Lebzeiten kann helfen, die Steuerlast erheblich zu senken. Zudem sind Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, wodurch sich ein Teil des Erbes sinnvoll und ohne steuerliche Nachteile weitergeben lässt. 

Darüber hinaus können bestimmte Kosten wie Bestattungs- und Verwaltungskosten sowie bestehende Schulden des Erblassers von der Erbschaftssteuer abgezogen werden, wodurch sich die steuerliche Belastung weiter reduziert. Eine frühzeitige Planung kann daher entscheidend sein, um finanzielle Vorteile optimal zu nutzen.

 

Unterschiede zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer

Im Kanton Zug werden Erbschaften und Schenkungen steuerlich gleich behandelt. Das bedeutet, dass auch Schenkungen zu Lebzeiten unter Umständen der Steuerpflicht unterliegen, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.

 

Finanzierung und Bewertung für geerbte Immobilien

Erben stehen oft vor der Frage, ob sie eine geerbte Immobilie behalten, verkaufen oder vermieten sollen. Dabei spielt die Hypothekarbelastung eine entscheidende Rolle. Falls eine bestehende Hypothek übernommen werden muss, kann eine professionelle Bewertung und Beratung helfen, die besten Finanzierungsoptionen zu ermitteln.

Strike unterstützt Sie dabei, die optimale Finanzierungsstrategie zu finden. Ob Umschuldung, Anschlussfinanzierung oder eine neue Hypothek – unsere Experten stehen Ihnen zur Seite. Besonders wichtig ist eine realistische Einschätzung des Marktwerts der Immobilie sowie der finanziellen Tragbarkeit für die Erben.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Inhaltsverzeichnis
  • Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Zug?
  • Freigrenze und Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
  • Wer ist steuerpflichtig?
  • Strategien zur Reduzierung der Erbschaftssteuer
  • Unterschiede zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Finanzierung und Bewertung für geerbte Immobilien

Häufige Fragen

Erbschaftssteuerpflichtig sind Erben, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Kanton Zug hatte oder wenn sich eine geerbte Immobilie im Kanton Zug befindet. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und Eltern sind jedoch von der Erbschaftssteuer befreit.

Die Erbschaftssteuer ist progressiv gestaffelt und beginnt bei 10 % für die ersten 40’000 CHF des steuerpflichtigen Erbes. Der Steuersatz steigt stufenweise auf bis zu 20 % bei Erbschaften über 600’000 CHF. Zusätzlich beeinflusst der Verwandtschaftsgrad die Steuerhöhe.

Durch frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Erben die Steuerlast verringern. Zudem sind Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei. Bestimmte Abzüge, wie Bestattungs- und Verwaltungskosten, können ebenfalls die Steuer reduzieren.

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