Wie wird der Eigenmietwert im Wallis berechnet?
Beispiel: 4,5-Zimmer-Wohnung (Baujahr 1996), Marktmiete: CHF 1000
Berechnungsschritt |
Betrag (CHF) |
---|---|
Monatliche Marktmiete |
1000 |
Jahresmietwert (12 × 1000) |
12’000 |
Bruttomietwert (60 % von 11’400) |
7200 |
Pauschalabzug (20 %) |
-1’440 |
Netto-Eigenmietwert |
5’760 |
Formel zur Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Wallis
Der Eigenmietwert wird im Kanton Wallis nach folgender Formel berechnet:
Marktmiete × 0,6 = Eigenmietwert
Der Eigenmietwert beträgt im Kanton Wallis 60 % der marktüblichen Mieteinnahmen. Die Marktmiete wird von den Gemeinden festgelegt und hängt von Faktoren wie Standort, Baujahr, Zustand und Grösse der Immobilie ab.
Für die direkte Bundessteuer wird der kantonale Eigenmietwert übernommen.
Eigenmietwert für Ferienwohnungen im Wallis
Auch Ferienwohnungen im Kanton Wallis unterliegen der Eigenmietwertbesteuerung – unabhängig davon, ob sie tatsächlich genutzt werden und unabhängig davon, wo der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz hat. Entscheidend ist, dass die Immobilie prinzipiell zur Verfügung stehen würde.
Wird eine Ferienwohnung im Wallis durchgehend vermietet, sind stattdessen die Mieteinnahmen als Einkommen zu versteuern. Falls die Wohnung nur zeitweise vermietet wird, ist für die unvermieteten Monate der Eigenmietwert anteilig steuerpflichtig.
Welche Auswirkungen hat der Eigenmietwert auf Eigentümer?
Für Immobilieneigentümer bedeutet der Eigenmietwert ein zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen, das mit anderen Einkünften zusammengerechnet wird. Selbst nach Abzug von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten kann sich dadurch eine höhere Steuerlast ergeben.
Gibt es Möglichkeiten, den Eigenmietwert im Kanton Wallis zu umgehen?
Da der Eigenmietwert eine Steuer ist, gibt es keine Möglichkeit, ihn zu umgehen. Anders als in manchen anderen Kantonen gibt es im Kanton Wallis auch keinen Abzug für ungenutzten Wohnraum, etwa nach dem Auszug oder Tod eines Familienmitglieds. Bei der Bundessteuer ist ein Abzug (wie in jedem anderen Kanton) möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundlagen: Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert – auch Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften genannt – ist ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer in der Schweiz versteuern müssen, wenn sie ihre Immobilie selbst bewohnen. Er basiert auf den Einnahmen, die sie erzielen könnten, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten würden.
Das Wohnen in der eigenen Immobilie wird daher als Vorteil im
Dieser Vorteil des Wohnens im eigenen Eigentum wird vom Eigenmietwert steuerlich erfasst. Im Gegenzug können Eigentümer bestimmte Wohnkosten wie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten steuerlich geltend machen.
Wie betrifft die Abschaffung des Eigenmietwerts den Kanton Wallis?
Nach jahrelangen Diskussionen haben sich National- und Ständerat 2024 darauf geeinigt, den Eigenmietwert abzuschaffen. Die Vorlage muss nun vor das Volk.
Ein zentraler Streitpunkt betraf Zweitwohnungen: Während der Nationalrat für eine komplette Abschaffung des Eigenmietwerts – auch für Ferienwohnungen – plädierte, setzte sich die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) dafür ein, den Eigenmietwert für Zweitliegenschaften weiterhin zu besteuern.
Schlussendlich hat man sich auf einen kompletten Systemwechsel geeinigt, inklusive:
- Abschaffung des Eigenmietwerts für Erstwohnungen
- Abschaffung des Eigenmietwerts für Zweitwohnungen
- Reduktion der Schuldzins- und Unterhaltsabzüge
Stark vom Tourismus abhängige Kantone wie das Wallis würden übermässig stark unter den Steuerausfällen leiden. Daher soll eine neue, fakultative Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Diese Verfassungsänderung ist der Grund, weshalb die Eigenmietwert-Abschaffung nun vor das Volk muss.