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Eigenmietwert im Kanton Wallis: So wird er berechnet (2025)

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 minutes

Der Eigenmietwert ist ein steuerpflichtiges Einkommen, das Eigentümer für selbstgenutzte Immobilien angeben müssen. Hier erfahren Sie, wie der Eigenmietwert im Kanton Wallis ermittelt wird und welche Besonderheiten für Ferienwohnungen gelten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Im Kanton Wallis entspricht der Eigenmietwert 60 % der ortsüblichen Marktmiete.
  • Die Marktmiete wird im Wallis von der Gemeinde veranlagt und basiert auf den Mieteinnahmen für ein vergleichbares Objekt. 
  • Wird eine Ferienwohnung im Wallis nur zeitweise vermietet, ist der Eigenmietwert anteilig steuerbar.

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Wie wird der Eigenmietwert im Wallis berechnet?

Beispiel: 4,5-Zimmer-Wohnung (Baujahr 1996), Marktmiete: CHF 1000

Berechnungsschritt

Betrag (CHF)

Monatliche Marktmiete

1000

Jahresmietwert (12 × 1000)

12’000

Bruttomietwert (60 % von 11’400)

7200

Pauschalabzug (20 %)

-1’440

Netto-Eigenmietwert

5’760

 

Formel zur Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Wallis

Der Eigenmietwert wird im Kanton Wallis nach folgender Formel berechnet:

Marktmiete × 0,6 = Eigenmietwert

Der Eigenmietwert beträgt im Kanton Wallis 60 % der marktüblichen Mieteinnahmen. Die Marktmiete wird von den Gemeinden festgelegt und hängt von Faktoren wie Standort, Baujahr, Zustand und Grösse der Immobilie ab.

Für die direkte Bundessteuer wird der kantonale Eigenmietwert übernommen.

 

Eigenmietwert für Ferienwohnungen im Wallis

Auch Ferienwohnungen im Kanton Wallis unterliegen der Eigenmietwertbesteuerung – unabhängig davon, ob sie tatsächlich genutzt werden und unabhängig davon, wo der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz hat. Entscheidend ist, dass die Immobilie prinzipiell zur Verfügung stehen würde. 

Wird eine Ferienwohnung im Wallis durchgehend vermietet, sind stattdessen die Mieteinnahmen als Einkommen zu versteuern. Falls die Wohnung nur zeitweise vermietet wird, ist für die unvermieteten Monate der Eigenmietwert anteilig steuerpflichtig.

 

Welche Auswirkungen hat der Eigenmietwert auf Eigentümer?

Für Immobilieneigentümer bedeutet der Eigenmietwert ein zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen, das mit anderen Einkünften zusammengerechnet wird. Selbst nach Abzug von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten kann sich dadurch eine höhere Steuerlast ergeben.

 

Gibt es Möglichkeiten, den Eigenmietwert im Kanton Wallis zu umgehen?

Da der Eigenmietwert eine Steuer ist, gibt es keine Möglichkeit, ihn zu umgehen. Anders als in manchen anderen Kantonen gibt es im Kanton Wallis auch keinen Abzug für ungenutzten Wohnraum, etwa nach dem Auszug oder Tod eines Familienmitglieds. Bei der Bundessteuer ist ein Abzug (wie in jedem anderen Kanton) möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 

 

Grundlagen: Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert – auch Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften genannt – ist ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer in der Schweiz versteuern müssen, wenn sie ihre Immobilie selbst bewohnen. Er basiert auf den Einnahmen, die sie erzielen könnten, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten würden. 

Das Wohnen in der eigenen Immobilie wird daher als Vorteil im 

Dieser Vorteil des Wohnens im eigenen Eigentum wird vom Eigenmietwert steuerlich erfasst. Im Gegenzug können Eigentümer bestimmte Wohnkosten wie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten steuerlich geltend machen.

 

Wie betrifft die Abschaffung des Eigenmietwerts den Kanton Wallis? 

Nach jahrelangen Diskussionen haben sich National- und Ständerat 2024 darauf geeinigt, den Eigenmietwert abzuschaffen. Die Vorlage muss nun vor das Volk. 

Ein zentraler Streitpunkt betraf Zweitwohnungen: Während der Nationalrat für eine komplette Abschaffung des Eigenmietwerts – auch für Ferienwohnungen – plädierte, setzte sich die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) dafür ein, den Eigenmietwert für Zweitliegenschaften weiterhin zu besteuern. 

Schlussendlich hat man sich auf einen kompletten Systemwechsel geeinigt, inklusive: 

  • Abschaffung des Eigenmietwerts für Erstwohnungen
  • Abschaffung des Eigenmietwerts für Zweitwohnungen
  • Reduktion der Schuldzins- und Unterhaltsabzüge

Stark vom Tourismus abhängige Kantone wie das Wallis würden übermässig stark unter den Steuerausfällen leiden. Daher soll eine neue, fakultative Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Diese Verfassungsänderung ist der Grund, weshalb die Eigenmietwert-Abschaffung nun vor das Volk muss. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Inhaltsverzeichnis
  • Wie wird der Eigenmietwert im Wallis berechnet?
  • Formel zur Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Wallis
  • Eigenmietwert für Ferienwohnungen im Wallis
  • Welche Auswirkungen hat der Eigenmietwert auf Eigentümer?
  • Gibt es Möglichkeiten, den Eigenmietwert im Kanton Wallis zu umgehen?
  • Grundlagen: Was ist der Eigenmietwert?
  • Wie betrifft die Abschaffung des Eigenmietwerts den Kanton Wallis? 

Häufige Fragen

Im Kanton Wallis beträgt der Eigenmietwert 60 % der ortsüblichen Marktmiete. Die Marktmiete wird von den Gemeinden basierend auf Faktoren wie Lage, Baujahr, Grösse und Zustand der Immobilie festgelegt. 

Ja, auch für Ferienwohnungen fällt der Eigenmietwert im Kanton Wallis an, sofern die Immobilie nicht durchgehend vermietet wird. Wird die Ferienwohnung teilweise vermietet, ist für die unvermieteten Monate der anteilige Eigenmietwert steuerpflichtig.

Nein, im Kanton Wallis gibt es keinen speziellen Abzug für ungenutzten Wohnraum, etwa nach dem Auszug eines Familienmitglieds. Ein Unternutzungsabzug kann aber wie in jedem Kanton für die direkte Bundessteuer beantragt werden. 

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