Wann ist der Eigenmietwert in Solothurn relevant?
Sobald ein Eigentümer eine Immobilie im Kanton Solothurn selbst nutzt, unterliegt der Eigenmietwert der Besteuerung. Dies gilt nicht nur für Hauptwohnsitze, sondern auch für Ferienhäuser und Zweitwohnungen, sofern diese zur Nutzung bereitstehen, d.h. nicht dauerhaft vermietet werden.
Wer legt den Eigenmietwert fest?
Die Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Solothurn basiert auf verschiedenen Faktoren:
- Mietpreise in der Umgebung
- Lage und Alter der Immobilie
- Grösse, Ausstattung und Zustand von Haus und Garten
- Zusätzliche Einrichtungen (z. B. Garage, Pool)
- Investitionen im Vergleich zu Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
Bei Immobilien mit durchschnittlichem Baustandard erfolgt die Festsetzung des Eigenmietwerts pauschal. Liegt der Katasterwert unter 240'000 CHF, gilt die Standardberechnung. Höherwertige Gebäude werden im Kanton Solothurn individuell bewertet.
Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Solothurn berechnet?
Für Immobilien durchschnittlicher Bauweise gilt für den Eigenmietwert im Kanton Solothurn die folgende Berechnungsformel:
Katasterwert × gemeindeabhängiger Prozentsatz = Eigenmietwert
Die kantonalen Behörden legen den Katasterwert fest. Die genaue Höhe des Prozentsatzes variiert je nach Gemeinde und beträgt zwischen 8 und 11 Prozent. Die entsprechenden Werte sind im Steuerbuch des Kantons Solothurn abrufbar.
Für Immobilien mit gehobenem Standard wird der Eigenmietwert individuell ermittelt. Dabei werden Faktoren wie Raumeinheiten, Gebäudetyp und besondere Ausstattungen berücksichtigt.
Welche Auswirkungen hat der Eigenmietwert auf Immobilienbesitzer?
Da der Eigenmietwert als zusätzliches Einkommen gilt, erhöht er das zu versteuernde Einkommen. Selbst nachdem die Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden, kann dies unter dem Strich zu einer höheren Steuerlast führen.
Lässt sich der Eigenmietwert im Kanton Solothurn umgehen?
Eine vollständige Vermeidung des Eigenmietwerts ist nicht möglich. Allerdings kann er unter bestimmten Bedingungen reduziert werden, wenn einzelne Räume ungenutzt sind. Diese Möglichkeit besteht im Kanton Solothurn jedoch nur bei der direkten Bundessteuer und nicht bei der Kantonssteuer.
Was genau ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert, im Gesetz als „Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften“ bezeichnet, ist ein fiktives Einkommen, das Immobilieneigentümer versteuern müssen, wenn sie in ihrer eigenen Immobilie leben. Die Grundlage für die Berechnung sind vergleichbare Marktmieten. Die Besteuerung soll die Vorteile ausgleichen, die Immobilieneigentümer gegenüber Mietern haben – darunter der Wegfall von Mietkosten sowie steuerliche Vorteile durch den Abzug von Hypothekarschulden und Schuldzinsen.
Gibt es Pläne zur Abschaffung?
Nach langen politischen Debatten haben National- und Ständerat 2024 beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen. Wann die Umsetzung erfolgt, ist allerdings noch unklar. Zunächst muss die Vorlage bei der Volksabstimmung durchkommen. Bis dahin bleibt der Eigenmietwert im Kanton Solothurn weiterhin steuerpflichtig.