/

Der Eigenmietwert im Kanton Bern – einfach erklärt (2025)

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 minutes

Der Eigenmietwert ist eine fiktive Einkommenskomponente, die Hauseigentümer in der Schweiz versteuern müssen, wenn sie in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Hier erfahren Sie, was das für Sie als Eigentümer im Kanton Bern bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eigenmietwert als fiktives Einkommen: Im Kanton Bern muss der Eigenmietwert als steuerpflichtiges Einkommen deklariert werden, da er den finanziellen Vorteil des mietfreien Wohnens ausgleicht.
  • Der Eigenmietwert wird im Kanton Bern aus dem amtlichen Protokollmietwert abgeleitet, der mit einem Mietwertfaktor an das Mietzinsniveau der Gemeinde angepasst wird. 
  • Der Eigenmietwert für die Kantons- und Gemeindesteuern in Bern ist um 14,5 % niedriger als der für die direkte Bundessteuer. 

immobilie bewertung

Was genau ist der Eigenmietwert im Kanton Bern?

Der Eigenmietwert (auch Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften genannt) ist ein theoretischer Mietwert, nach der Haus- und Wohnungseigentümer ein fiktives Einkommen versteuern müssen. Der Eigenmietwert basiert auf der Tatsache, dass eine selbst bewohnte Immobilie Mieteinnahmen generieren würde, wenn sie vermietet würde. 

Obwohl der Eigentümer durch das Wohnen in seiner Immobilie kein echtes Einkommen erzielt, erhält er dennoch einen wirtschaftlichen Vorteil – denn er muss keine Miete zahlen. Gleichzeitig können Eigentümer bestimmte Wohnkosten, etwa Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten, steuerlich abziehen.Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll diesen Vorteil ausgleichen und eine Gleichstellung zwischen Mietern und Eigentümern sicherstellen. 

Die Eigenmietwertbesteuerung ist seit Langem umstritten und immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Eine Abschaffung wurde Ende 2024 beschlossen. Die Vorlage kommt nun vor das Volk. 

 

Wann gilt der Eigenmietwert im Kanton Bern?

Der Eigenmietwert muss im Kanton Bern immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Person in ihrer eigenen Immobilie lebt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie das ganze Jahr über genutzt wird – es genügt, dass sie dem Eigentümer prinzipiell zur Verfügung stehen würde. Deshalb betrifft diese Besteuerung auch Zweitwohnsitze und Ferienhäuser. 

Falls ein Teil der Immobilie nicht genutzt wird (zum Beispiel nach dem Auszug eines Kindes oder durch eine Trennung), kann im Kanton Bern unter Umständen ein Abzug geltend gemacht werden. Die genauen Kriterien für einen sogenannten Unternutzungsabzug im Kanton Bern sind hier einsehbar. 

 

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Bern bestimmt?

Für die Festlegung des Eigenmietwerts sind im Kanton Bern die Steuerbehörden zuständig. Sie bestimmen die Bewertungsmethoden, die je nach Kanton und Objekttyp unterschiedlich sind. Dabei können verschiedene Berechnungsgrundlagen herangezogen werden, darunter:

  • Vergleichsmieten: Orientierung an ähnlichen Objekten in der Umgebung
  • Realwert der Immobilie: Berücksichtigung von Baukosten und Landwert
  • Tatsächlicher Kaufpreis: Verwendung des letzten Kaufpreises als Grundlage

Die direkte Bundessteuer unterliegt dabei strengeren Vorgaben als die kantonalen Regelungen. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid muss der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer mindestens 70 % der Marktmiete betragen, während er für Kantons- und Gemeindesteuern bei mindestens 60 % liegen muss.

 

Eigenmietwert im Kanton Bern

Im Kanton Bern wird der Eigenmietwert individuell für jedes Grundstück festgelegt, basierend auf einer amtlichen Bewertung. Ausgangspunkt ist der Protokollmietwert, der die Eigenschaften des Grundstücks (z. B. Lage, Bauqualität, Alter) berücksichtigt.

Dieser Wert wird mit einem Mietwertfaktor angepasst, der sich nach dem Mietzinsniveau der jeweiligen Gemeinde richtet. Dabei werden für die direkte Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuern unterschiedliche Faktoren angewendet. Im Kanton Bern liegt der Eigenmietwert für die Kantons- und Gemeindesteuern 14,5 % unter jenem für die direkte Bundessteuer.

 

Beispielrechnung für den Eigenmietwert im Kanton Bern

Um die Auswirkungen des Eigenmietwerts besser zu veranschaulichen, dient folgendes Beispiel mit typischen Werten:

Berechnung

Wert (CHF)

Steuerbares Einkommen

140'000

Reiheneinfamilienhaus in Bern (amtlicher Wert)

900'000

Hypothek

800'000

Hypothekarzins (2.5 %)

20'000

Unterhaltskosten Pauschalabzug (10 % für Immobilien < 10 Jahre)

3'230

Eigenmietwert Kantons- und Gemeindesteuer

20'400

Eigenmietwert Direkte Bundessteuer

23'800

Potenzielle Marktmiete

34'000

Einkommenssteuer ohne Eigentum

37'644

Einkommenssteuer mit Eigentum

45'774

Zusätzliche Steuerlast pro Jahr

8'130

Die Berechnung zeigt, dass selbst nach Abzug der Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten eine steuerliche Mehrbelastung entsteht. Dadurch kann das Wohneigentum im Vergleich zur Miete finanziell unattraktiver sein, als es das wäre, wenn es den Eigenmietwert nicht gäbe. Der genaue Effekt hängt aber wesentlich von der Finanzierungsstruktur der Immobilie ab. 

 

Welche Auswirkungen hat der Eigenmietwert für mich im Kanton Bern?

Als Eigentümer im Kanton Bern müssen Sie den Eigenmietwert zu Ihrem steuerbaren Einkommen hinzurechnen. Dies kann Ihre Steuerbelastung erhöhen, selbst wenn Sie gleichzeitig Steuerabzüge geltend machen können. Im obigen Beispiel führt der Eigenmietwert zu einer Mehrbelastung von über CHF 8'000 jährlich. 

 

Gibt es Möglichkeiten, den Eigenmietwert im Kanton Bern zu reduzieren?

Da es sich um eine Steuer handelt, kann der Eigenmietwert nicht vollständig umgangen werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Falls einzelne Räume nicht genutzt werden, kann im Kanton Bern unter Umständen eine Reduktion des Eigenmietwerts beantragt werden. Dieser ist im Kanton Bern nur für die direkte Bundessteuer möglich, nicht für die kantonalen Steuern.

immobilie bewertung

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

Vielen dank!

Sie haben sich erfolgreich für unseren Blog angemeldet.

Bleiben Sie informiert mit unseren kostenlosen Artikeln:
  • Neuigkeiten
  • Hypothek
  • Vorsorge
  • Steuern
Können Sie sich Ihre Traumimmobilie leisten?

Erhalten Sie schnell und einfach eine erste Einschätzung, welchen Kaufpreis Sie sich leisten können.

Meinen Kauf simulieren
Inhaltsverzeichnis
  • Was genau ist der Eigenmietwert im Kanton Bern?
  • Wann gilt der Eigenmietwert im Kanton Bern?
  • Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Bern bestimmt?
  • Eigenmietwert im Kanton Bern
  • Beispielrechnung für den Eigenmietwert im Kanton Bern
  • Welche Auswirkungen hat der Eigenmietwert für mich im Kanton Bern?
  • Gibt es Möglichkeiten, den Eigenmietwert im Kanton Bern zu reduzieren?

Häufige Fragen

Der Eigenmietwert wird durch die kantonale Steuerbehörde auf Basis des Protokollmietwerts festgelegt, der sich an Faktoren wie Lage, Bauqualität und Alter der Immobilie orientiert.

 

Ja, und zwar durch den Unternutzungsabzug für die direkte Bundessteuer, falls bestimmte Räume dauerhaft ungenutzt sind. Ein Abzug ist im Kanton Bern nur beim Bund möglich, nicht bei der Kantonssteuer.

 

Der Eigenmietwert ist seit Jahren politisch umstritten, und eine Abschaffung wurde zuletzt in der Herbstsession 2024 beschlossen. Die Abschaffung hängt nun von einer Volksabstimmung ab.

 

Haben Sie diese Artikel schon gelesen?